Vertragsärzte

Mit dem Vertragsärzte- und Hausarztmodell ermöglicht es die gesetzliche Krankenkasse, dass der Patient sparen kann.

Es wurden bundesweit einige Vertragsärzte- und Hausarztmodelle von den gesetzlichen Krankenversicherungen entwickelt, die sich teils über die komplette Bundesrepublik erstrecken oder regional begrenzt sind. Der Hintergrund dieses Modells war das Auflehnen der Bundesbürger, als die Praxisgebühr eingeführt wurde. Zehn Euro pro Quartal für jeden Besuch bei einem Arzt wollten sich die Bürger nicht antun und die gesetzlichen Krankenkassen haben mit diesem Modell darauf reagiert, welches es in bestimmten Ausführungen gibt:

Bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen zahlt man einmal pro Jahr die Gebühr von zehn Euro und ist dann für die Praxisgebühr komplett befreit – sofern man sich eine Überweisung vom Hausarzt holt, wenn man zu einem Spezialisten muss. Andere Modelle bieten die Arztbesuche komplett kostenfrei an, also gänzlich ohne Praxisgebühr, allerdings nehmen hierfür sehr wenige Ärzte an dem Modell teil. Auch hier sind die Überweisungen durch den Hausarzt, den man der gesetzlichen Krankenkasse bekannt geben muss, nötig. Ausgenommen sind Zahnärzte, bei denen generell jedes Quartal zehn Euro Praxisgebühr fällig werden.

Dieses Hausarztmodell existiert seit dem Jahre 2000. Seit 2007 ist es für gesetzliche Krankenkassen verpflichtend, ein Vertragsärzte- oder Hausarztmodell anzubieten. Nachteil an diesem Modell ist eindeutig der, dass die freie Arztwahl der Patienten eingeschränkt wird. Zunächst einmal muss der Arzt einer sein, der an diesem Modell teilnimmt. Außerdem wird man nun nur noch zu diesem gehen müssen, um sich eine Überweisung zu einem Spezialisten geben zu lassen, damit man sich die zehn Euro Praxisgebühr sparen kann. Übrigens können auch Spezialisten die Rolle des Hausarztes einnehmen; Gynäkologen bieten es beispielsweise an, dass man sich für einen anderen Arzt eine Überweisung holen und sich somit die Praxisgebühr sparen kann.