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Pflegekassen / Pflegeversicherung der KrankenkassenDie Pflegeversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen springen dann ein, wenn eine Person pflegebedürftig wird. Ab wann gilt ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung als pflegebedürftig? Wird festgestellt, dass dauerhafte Krankheiten oder Behinderungen an Körper, Geist oder Seele auftreten, gilt man als pflegebedürftig. „Dauerhaft“ meint, dass die Einschränkungen mindestens ein halbes Jahr anhalten. Benötigt man im Alltag Hilfestellungen, redet man von Pflegebedürftigkeit. Damit ist beispielsweise die Körperpflege, wie waschen, kämmen oder duschen gemeint, dass man nicht mehr selbstständig essen oder die Nahrungszubereitung vornehmen kann, wenn man nicht mehr aufstehen, Treppen steigen, gehen oder stehen kann und wenn man Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder Kochen benötigt. Wie die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen ausfallen, ist maßgeblich davon abhängig, welche Hilfeleistungen man in welchem Umfang benötigt. Um dies besser strukturieren zu können, wurden verschiedene Pflegestufen vom Gesetzgeber festgelegt und die Leistungen entsprechend gestaffelt. Für die häusliche Pflege erhalten Pflegebedürftige 2008 in der Pflegestufe I höchstens 420 € monatlich, in der Pflegestufe II bis zu 980 € und in der Pflegestufe III höchstens 1.470 €. Bei der häuslichen Pflege bleibt es dem Pflegebedürftigen selbst überlassen, ob er sich auf professionelle oder auf familiäre Unterstützung verlassen möchte. Bei der zweiten Variante verringern sich die Zuschüsse für die Pflegestufen jeweils etwa um die Hälfte. Ein gesunder Mix aus familiärer und professioneller Unterstützung sorgt dafür, dass die Leistungen anteilsmäßig berechnet werden. Weiterhin werden für die häusliche Pflege hin und wieder Hilfsmittel wie Notrufgeräte oder Desinfektionsmittel anteilsmäßig oder auch komplett übernommen. Die vollstationäre Pflege wird aufgrund der höheren Kosten auch besser bezuschusst: Bei Pflegestufe I sind es 1.023 €, Pflegestufe II 1.279 € und Pflegestufe III bis zu 1.470 € monatlich. Diese Gelder gehen allerdings direkt an die Pflegeheime, um unnötige Verwaltungsaufwande zu sparen. Teilweise ist es möglich, teilstationäre Aufenthalte bezuschussen zu lassen; hierfür sollte man bei seiner Krankenversicherung Informationen einholen.
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