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Medizinischer Dienst der KrankenversicherungenDer medizinische Dienst spielt im Gesundheitswesen der Bundesrepublik eine bedeutende und entscheidende Rolle. Eine der wohl wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch der Pflegeversicherung ist es, die Beiträge für die nötige Versorgung der Versicherten bestmöglich zu verteilen. Um dieses Ziel kompetent erreichen zu können, sind Vertragsgestaltungen mit den Ärzten nötig. Das Ergebnis der Geldverteilung und Vertragsgestaltung soll gleichermaßen zweckmäßig und wirtschaftlich sein, aber natürlich auch ausreichend. Und genau hier setzt der medizinische Dienst an: Der medizinische Dienst hat empirischen Zugang zu medizinischem und pflegetechnischem Wissen. Dabei findet die Unterstützung natürlich unabhängig statt. Um dies erreichen zu können, arbeitet der medizinische Dienst mit Gutachtern zusammen, die für die unabhängige Bewertung der Leistungen, Pflichten und Rechte zuständig sind. Wissenschaftlich up-to-date und sozialrechtlich an Vorgaben gebunden, gehen die Gutachter ihren Aufgaben für den medizinischen Dienst nach, ohne dabei in die Behandlungen oder Versorgungen durch Ärzte oder Pflegestellen eingreifen zu können. Das bedeutet: Der medizinische Dienst arbeitet mit den gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowohl in grundsätzlichen, als auch in individuellen Fragen zusammen um begegnet diesen objektiv. Dabei sind die Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sehr vielfältig: Durch die Klärung von Grundsatzfragen und durch die Begutachtung von Einzelfällen kann der medizinische Dienst der Krankenversicherung wertvolle Dienste leisten. Notwendig werden diese Punkte, wenn beispielsweise Arbeitsunfähigkeit begutachtet werden muss, um die Art, die Dauer, den Umfang und die Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen zu bewerten, aber auch um die Behandlungsverordnungen in Sachen Hilfs-, Verband-, Heil- oder Arzneimittel zu begutachten, um Krankenhausbehandlungen in ihrer Notwendigkeit und Dauer zu bewerten oder um die Notwendigkeit sowie die Dauer von häuslicher Krankenpflege festzustellen. Weiterhin bemüht sich der medizinische Dienst der Krankenversicherung, Versorgungsmöglichkeiten in ihrer Qualität voranzutreiben, sozialmedizinische Begründungen für die Entscheidung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu begründen und um Maßnahmen zu vermeiden, die entweder unwirtschaftlich oder gefährlich, vielleicht aber auch unausgereift erscheinen.
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