Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse
Sämtliche Sozialversicherungen der Bundesrepublik unterliegen dem Solidaritätsprinzip – also natürlich auch die GKV.
Was besagt das Solidaritätsprinzip? Die soziale Gesellschaft soll in Notsituationen anderer füreinander aufkommen. Das ist eine kurze Erklärung. Um es näher auszuführen: Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Das bedeutet, dass jeder, der versicherungspflichtig ist, in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen muss (Ausnahmen sind privat Versicherte oder andere Personengruppen, die der Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung nicht unterliegen).
Natürlich wird nun die eine versicherte Person häufiger krank, als andere versicherte Personen. Chronisch Kranke sind beispielsweise eher auf finanzielle Unterstützung angewiesen, als Menschen, die einmal im Jahr an einer kleinen Erkältung leiden und für diese womöglich nicht einmal zum Arzt gehen. Das Prinzip der Solidarität besagt nun, dass jeder für jeden aufzukommen hat. Das bedeutet, die Person, die sehr selten ärztliche Hilfe und damit die Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, auch für jene Personen aufkommen, die öfter oder sogar dauerhaft an Krankheiten leiden.
Der Beitragssatz liegt derzeit bei rund 13 Prozent, welcher paritätisch gezahlt wird. Das bedeutet, dass zur Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer bezahlen. Aus diesen cirka 13 Prozent vom Monatsbruttoeinkommen finanzieren sich die gesetzlichen Krankenkassen; das bedeutet, dass aus diesen Beiträgen alle finanziellen Hilfen und Leistungen gezahlt werden müssen. Andere Gelder stehen den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zur Verfügung, um die Hilfsmittel, Medikamente, Arzthonorare und alles, was sonst noch nötig ist, zu finanzieren.
Jeder Bundesbürger, der freiwillig oder als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenkasse einzahlt, muss nun für all diese Ausgaben aufkommen; unabhängig von der eigenen Krankenhistorie. Das bedeutet, es ist egal, ob dieser Kassenpatient nun einmal in zehn Jahren krank wird oder zehn Mal in einem Jahr – die gesetzliche Krankenkasse zahlt ihre im Leistungskatalog festgehaltenen Leistungsansprüche.
|