GKV Mitgliedschaft

90 Prozent aller Bundesbürger – 70 Millionen Menschen - sind Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Verschiedene Arten der gesetzlichen Krankenkasse schaffen eine breite Auswahl für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der zu Versichernde hat freie Kassenwahl und die gesetzlichen Krankenkassen haben aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht nicht das Recht, einen Versicherungsnehmer abzulehnen. Hat sich ein Versicherungsnehmer etwa durch einen Krankenversicherungsvergleich dazu entschlossen, eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wählen, ist es wichtig, die noch bestehende fristgerecht zu kündigen. Dabei gilt es, die Bindungsfrist einzuhalten. Eine schriftliche Kündigung erscheint sinnvoll; am besten per Einschreiben. Die bisherige gesetzliche Krankenversicherung muss binnen 14 Tagen nach Kündigungseingang bestätigen.

Diese Bestätigung und der Antrag werden der neuen gesetzlichen Krankenkasse zugesandt. Es wird eine Mitgliedsbescheinigung folgen, die man dem Arbeitgeber oder gegebenenfalls der Arbeitsagentur übergibt. Dies sollte innerhalb der Kündigungsfrist geschehen.

Zwei Kalendermonate zum Monatsende hat der Versicherte als Kündigungsfrist zu beachten. Es besteht die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, die jederzeit möglich ist, wenn der Versicherte bereits 18 Monate versichert ist (Bindungsfrist), und die außerordentliche Kündigung. Diese kann bei einer Beitragserhöhung erfolgen. Ohne Bindungsfrist kann man bis zu dem Zeitpunkt kündigen, wo die Beitragserhöhung fällig wird.

Im Sozialgesetzbuch ist der so genannte „Kontrahierungszwang“ festgelegt, der besagt, dass eine gesetzliche Krankenversicherung generell jeden Interessenten aufnehmen muss. Eine Mitgliedschaft kann also unabhängig von der Krankheitsgeschichte oder sonstigen Umständen nicht abgelehnt werden. Ausnahme ist, dass die Person pflichtversicherungsbefreit ist oder nach dem vollendeten 55. Lebensjahr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte. Es werden also keinerlei Prüfungen auf ein Risiko vorgenommen und Wartezeiten bestehen ebenso wenig.