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Die Kassenärztlichen VereinigungenDie Kassenärztliche Vereinigung ist nach Bundesländern gesplittet und ist der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterstellt. Sämtliche Ärzte sowie Psychotherapeuten gehören der Kassenärztlichen Vereinigung automatisch an, die die Erlaubnis zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten haben. Zahnärzte gehören den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen an. Beide Vereinigungen unterliegen den Körperschaften des öffentlichen Rechts. In 17 Regionen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen unterteilt. Jede Region nennt man KV-Bereich. Die bundesweit verantwortliche Kassenärztliche Vereinigung nennt sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, beziehungsweise KBV. Die KBV hat keinerlei Weisungsbefugnis, untersteht aber dem Bundesgesundheitsministeriums. Festgelegte Ziele der Kassenärztlichen Vereinigungen sind es, alle vorgeschrieben Aktivitäten aus dem Sozialgesetzbuch auszufüllen und die ambulante kassenärztliche Versorgung sicherzustellen. Außerdem ist die Kassenärztliche Vereinigung Sprachrohr für die Vertragsärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und ist zur Überwachung der Aktivitäten der Vertragsärzte verpflichtet. Die Kassenärztliche Vereinigung fungiert als Abrechnungsinstrument. Sie schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen Kollektivverträge ab, die in jedem KV-Bezirk individuell vereinbart werden. Dabei erhalten die gesetzlichen Krankenversicherungen im Vorhinein die Gesamtbeträge, die zur Abwicklung der ärztlichen Versorgungsleistungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nötig sind. Daraus besteht also das Budget der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kalkulation dieser Beträge ist gesetzlich festgelegt auf die Grundlohnsummensteigerung. Das bedeutet, dass sich der Bedarf nicht demografisch oder gesundheitspolitisch anpasst, sondern der Beitragsstabilität schrittweise angepasst wird. Ein Honorarverteilungsvertrag regelt, welcher Arzt welches Budget und welche Vergütung zugesprochen bekommt. Dafür wurde ein Punktesystem eingeführt mit einem einheitlichen Bewertungsmaßstab. Je mehr Punkte ein Arzt hier bekommt, umso mehr Budget und Vergütung erhält er. Hieraus ergibt sich ein Konflikt: Der Bedarf der Ärzte an Mitteln erhöht sich, während die Beitragsstabilität nur stetig in kleinen Schritten angepasst wird. Die Lücke aus dem Ärztehonorar und der Leistungszahlung klafft also dementsprechend auseinander.
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