Gesundheitsreform 2004

Die Gesundheitsreform vom Jahr 2004 wurde lange heiß diskutiert – aber was hat sich denn nun wirklich alles geändert?

Zunächst wurden diverse Leistungen gekürzt. Der Trend geht zur Zusatz- oder Privatversicherung, wenn man sich die Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet: Nur in ausgesprochenen Notfällen haben Erwachsene einen Anspruch auf einen Zuschuss für Sehhilfen. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben generell Anspruch auf Bezuschussung. Seit dem 01. Januar 2004 werden Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bestimmte Indikationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wurden bis zum Jahre 2004 vier Versuche für die künstliche Befruchtung von der GKV getragen, sind es seit der Gesundheitsreform nur noch drei, die zu 50 Prozent aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen.

Weiterhin sind die privaten Zuzahlungen für Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel angestiegen. Mit zehn Prozent muss der gesetzlich Versicherte seine Leistungen selbst bezuschussen; mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Heilmittel stellen eine Ausnahme dar: Hier wird eine Pauschale von zehn Euro verlangt zuzüglich zehn Prozent der Kosten für die Heilmittel.

Weiterhin werden Praxisgebühren fällig: Zehn Euro pro Quartal für ambulante Arztbesuche, generell (trotz eventueller Überweisung) zehn Euro pro Quartal für Zahnarztbesuche und für alle anderen Arztbesuche für die man keine Hausarztüberweisung hat, ebenfalls zehn Euro. Wird man stationär im Krankenhaus untergebracht, zahlt man zehn Euro täglich aus eigener Kasse für höchstens 28 Tage jährlich. Während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit sind, wurden alle Zuzahlungen auf höchstens zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken maximal ein Prozent, beschränkt.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten seit dem Jahre 2005 nur noch spezielle Zuzahlungen für den Zahnersatz. Dies nennt man „befundorientierten Festzuschuss“; also je nach Diagnose wird ein pauschaler Betrag zugezahlt. Gesetzlich Versicherte ohne Zahnzusatzversicherung zahlen hierbei also seit der Gesundheitsreform deutlich mehr!