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Beiträge gesetzliche KrankenversicherungEs ist interessant zu wissen, wie die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich von Rentner geleistet wird. Die Beitragszahlung aus Alterseinkünften in der GKV läuft ähnlich ab, wie bei Angestellten, nur dass es keinen Arbeitgeber gibt, sondern die Rentenversicherungsträger. Der Rentner bezieht vom Rentenversicherungsträger eine Altersrente. Der Rentenversicherungsträger trägt die Hälfte des Beitrages für die Krankenversicherung, der Rentner die andere Hälfte. Den Zusatzbeitrag, der sich in 2008 auf 0,9% beläuft, muss der Rentner allein tragen. Genauso wie den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung, welcher sich in 2008 auf 1,95 Prozent beläuft. Alles in allem kann ein Rentner also mit einem Abzug von ca. 10% von seiner Rente rechnen. Auch eventuelle Betriebsrenten unterliegen der vollen Beitragszahlungspflicht. Rentner, welche freiwillige versichert waren, können Beihilfe beantragen. Diese Beihilfe wird bei den Rentenversicherungsträgern beantragt – Folge sind Beitragsbezuschussungen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen durchschnittlich geleisteten Beitragssatz. Der Zuschuss errechnet sich von der Hälfte dieses Durchschnittsbeitragssatzes. Je nach Situation eines Rentners kann es passieren, dass dieser günstiger davonkommt, wenn er diese Beihilfe nicht beantragt, weil er dann für die Leistungsabrechnung Beihilfeansprüche geltend machen kann. Beihilfestellen oder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte helfen gerne weiter. Beihilfeansprüche werden nicht als Einnahmen verrechnet. Das entsprechende Gesetz ist so formuliert, dass die Ansprüche auf Beihilfe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Rentners nicht erhöhen und deshalb nicht als Einnahmen gewertet werden können. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Zahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung für alle Rentner, die sonstige Einkünfte erzielen. Diese haben die Pflicht, Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten.
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