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Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKVNicht alle Selbstständigen müssen sich zwangsweise für die PKV entscheiden; man kann auch freiwillig in die GKV eintreten. Gerade bei jenen Selbstständigen oder Freiberuflern, die eine Familie mit Kindern haben, empfiehlt es sich, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Denn bei der privaten Krankenversicherung zahlt man für jedes Kind Prämien, die man sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung einfach sparen kann. Auch für ältere Versicherungsnehmer, deren Krankheitsrisiko zunehmend steigt – und mit ihm proportional der Beitragssatz für die private Krankenversicherung, wäre die freiwillige Versicherung in der GKV wahrscheinlich die bessere Alternative. Eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse ist dann möglich, wenn beispielsweise eine Person aus der vorher gültigen Familienversicherung ausscheidet, weil sie nun selbständig tätig wird. Das bedeutet, die gesetzliche Krankenversicherung auf freiwilliger Basis ist möglich, wenn man erstmalig eine selbständige Beschäftigung antritt. Ist eine Person nicht mehr versicherungspflichtig, war aber in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre pflichtversichert, alternativ auch kurz vor dem Ausscheiden aus der GKV ein Jahr pflichtversichert, kann sich diese Person als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, ist es dem Versicherungsnehmer möglich, innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung zu stellen. Je nach persönlicher Situation kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger ausfallen. Ein dreifacher Vater von 40 Jahren mit einer langen Krankenhistorie fährt mit der gesetzlichen Krankenversicherung besser; ein 20-jähriger, kinderloser Besserverdiener oder Selbstständiger allerdings mit der privaten Krankenversicherung. Ein Vergleich lohnt sich und mit diesem werden Sie dann bestimmt eine 1A Krankenversicherung finden - über die sich umfassend absichern können.
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