Die Familienversicherung der GKV

Eindeutiger Vorteil an der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Familienmitglieder mitversichert sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind sowohl die eigenen Kinder, als auch der Ehepartner oder die Ehepartnerin in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse eingeschlossen: Wenn Kinder oder Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben oder auch bei einem Aufenthalt in der BRD besteht Familienversicherungsschutz. Das bedeutet, dass man immer, wenn eine Versicherungspflicht besteht, man selbst aber noch keine Krankenkasse ausgewählt hat, familienversichert ist. Die Familienmitglieder dürfen keiner selbstständigen Arbeit nachgehen, wenn diese als Hauptbeschäftigung ausgeführt wird.

Geht ein Elternteil in Erziehungsurlaub, also nach dem Mutterschutz, ist derjenige Elternteil, der diesen Erziehungsurlaub nimmt, familienversichert in der Krankenkasse des Ehepartners, wenn der Elternteil im Erziehungsurlaub davor selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war. Das bedeutet, dass weder Selbstständige, noch Beamte die Familienversicherung beanspruchen können. Beamte beziehen alternativ aber die Beamtenbeihilfe.

Kinder sind automatisch familienversichert, wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind oder wenn Sie noch nicht erwerbstätig sind, sogar bis Sie 24 Jahre alt sind. Auch wenn sie sich noch in Ausbildung befinden – sei es im Studium, in der Schule oder als Lehrling in einem Beruf – alternativ auch auf freiwilliger Basis ein soziales Jahr leisten und gleichzeitig das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Kinder familienversichert. Folgt daraufhin eventuell der Wehr- oder Zivildienst, verlängert sich die Frist nochmals. Auch unmündige Kinder mit Behinderungen sind ihr Leben lang familienversichert.

Allerdings kann es in folgenden Fällen dazu kommen, dass Kinder nicht in die Familienversicherung fallen: Der Ehepartner ist nicht der gesetzlichen, sondern der privaten Krankenversicherung angehörig, sein Einkommen übersteigt dauerhaft das Einkommen des Partners, dann müssen auch die Kinder bei der privaten Krankenversicherung versichert werden.