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Datenschutz der GKV / gesetzliche KrankenkasseWie viele Datenansammlungen sind bei der GKV eigentlich wirklich nötig – und wie werden die Daten eigentlich geschützt? Datenschutz ist momentan allgemein ein sehr heiß diskutiertes Thema. Grund genug, diesem Thema in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Häufig wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung darüber diskutiert, dass es eigentlich viel zu viele Datenansammlungen der Patienten gäbe. Der Großteil sei laut Experten sowieso unbrauchbar; der Datenpool fülle sich also unnötig. Außerdem seien die Sicherheitsaspekte durch die Anhäufung der Datenmassen sehr kritisch zu betrachten. Alle Verordnungs- und Behandlungsdaten eines jeden Patienten werden gesammelt. Man kann sich vorstellen, was das bundesweit bedeutet. Aber nicht nur alle Aktionen im gesundheitlichen Bereich der Patienten sollen betroffen sein, sondern auch die eines jeden Arztes sollen gespeichert und analysiert werden. Daraus verspricht man sich Hilfe bei gesundheitspolitischen Fragen. Bedingung zu dieser Datensammlung soll sein, dass das eingeschränkte Persönlichkeitsrecht eines jeden Patienten und Arztes dadurch gerechtfertigt sei, dass es dem Allgemeinwohl zugute käme. Die Gefahr aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht genau darin, dass nicht nur die allgemeinen Daten der Patienten und Ärzte, also Namen- und Adressdaten gesammelt würden, sondern auch intime Personen- und Krankheitsdaten, was die Privatsphäre extrem einschränken würde. Weiterhin nachteilig zu erwähnen bleibt die Tatsache, dass es keine Begrenzung in Zeit und Raum gäbe; das bedeutet, dass alle Patientendaten, seien sie auch noch so alt und erledigt, aus der kompletten Bundesrepublik gesammelt werden sollen. Eine nicht zu bändigende Datenflut! Aufatmen können die Patienten durch die Nachricht, dass die personenbezogenen Daten und die Krankenhistorie eines Patienten anonymisiert, also codiert, ausgewertet und für gesundheitspolitische Maßnahmen verwendet werden sollen. In Diskussion steht nur noch die Frage, ob zahnarzttechnische Behandlungen hinzugezogen werden sollen. Denn die zahnärztlichen Behandlungen seien für die Gesundheitspolitik kaum relevant, weil sie vertragsärztlich nicht geregelt seien.
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