Die Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse ist als Pflichtversicherung Teil des Sozialversicherungs-systems.


Verschiedene Arten / Anbieter sind:

Allgemeine Ortskrankenkasse: Diese Allgemeine Ortskrankenkasse ist bekannter durch seine Abkürzung AOK. Als Marktführer versichert sie knappe 40 Prozent aller Bundesbürger. Innerhalb der einzelnen Bundesländer hat sich die AOK aufgeteilt und bietet damit verschiedene Beitragssätze zwischen derzeit 12,9 Prozent in Sachsen und Thüringen und 15,8 Prozent im Saarland im Jahr 2008 an. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim AOK-Bundesverband.

Die Innungskrankenkasse (IKK) versichert hauptsächlich Handwerker. Dies hat den historischen Hintergrund, dass sich die IKK aus der Gesellenbruderschaft, einer Vereinigung selbstständiger Handwerker, die auch als Krankenversicherung diente, herausbildete. Mittlerweile steht die IKK jeder Branche und jedem Mitglied frei wählbar zur Verfügung. Mit 15 Innungskrankenkassen bundesweit findet man in nahezu jedem Bundesland einen Ansprechpartner.

Die Betriebskrankenkassen (BKK) bestanden bereits im Jahre 1883, also weit vor der gesetzlichen Krankenkassenpflicht. Die BKK galt zu früheren Zeiten als Fabrikkasse, womit deutlich wird, welche Mitglieder sie hauptsächlich versicherte. Mittlerweile ist auch die BKK frei zugänglich für jedermann.

Die Ersatzkrankenkasse lässt sich auch von seinem Namen herleiten: Für viele Branchen gab es bestehende Krankenkassen zur Zeit Bismarcks. Die Ersatzkasse war als Alternative gedacht für jene Menschen, die nicht in einer dieser branchenspezifischen Krankenkassen Mitglied waren.

Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKen) sind eine der Pflichtversicherungen, die speziell auf Landwirte abgestimmt sind. Neben ihr gibt es für diese Sozialversicherungen noch die landwirtschaftlichen Alterskassen, landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die landwirtschaftlichen Pflegekassen.

Als Teil der See-Sozialversicherungen ist die in Hamburg gegründete See-Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für den Krankenbereich. Alle auf der See zuständigen Bundesbürger konnten sich und ihre Familien in der See-Krankenkasse versichern und auch hier bleiben, wenn sie in Pension gingen.

Die Bundesknappschaft war mit dem Bergbau eng verbunden. Mittlerweile ist die Bundesknappschaft zugehörig zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. In Bochum ansässig hat die heutige Formation sich als Mini-Jobber-Zentrale herauskristallisiert und versichert nun oft Mini-Jobber.